Die Verfassung vom Freistaat Lasetien
Präambel
Im Streben nach Stabilität und Sicherheit für das Volk des Staates Lasetien und zur Förderung seiner Entwicklung und Prosperität, wird hiermit diese Verfassung erlassen, um die Grundsätze einer autoritären Regierung mit demokratischen Zügen festzulegen.
Artikel I: Staatsform und Prinzipien
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Der Staat Lasetien ist eine autoritäre Republik mit einigen demokratischen Zügen, die auf den Prinzipien der Einheit, Stabilität und Sicherheit basiert.
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Der Staat Lasetien respektiert die Grundrechte und Freiheiten seiner Bürger, jedoch im Rahmen der nationalen Sicherheit und des allgemeinen Wohlergehens des Volkes.
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Der Staat Lasetien, im Bewusstsein seines Hintergrundes und unter Berücksichtigung zeitgemäßer Herausforderungen, wird in dieser Verfassung als eine autoritäre Republik etabliert.
Artikel II: Legislative Gewalt
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Die Legislative Gewalt im Staat Lasetien wird von drei Organen ausgeübt:
(a) Der Präsident - der oberste Exekutive und Legislative Macht verkörpert und den Vorsitz über den Nationalrat und das Kabinett anführt .
(b) Der Nationalrat - bestehend aus gewählten Repräsentanten des Volkes, die Gesetze vorschlagen und abstimmen.
(i) Jene Parteien kriegen gemessen an Anzahl der Stimmen Berechtigung auf Sitze.
(ii) Im Nationalrat gilt die 5% Hürde, die jene Partei erreichen muss, um ein Sitz zu kriegen.
(iii) Die 5% Hürde kann umgangen werden, indem ein System für Direktmandate eingerichtet wird oder eine Nationale Minderheit vertreten wird, den der Verfassungsschutz definiert. Es kann auch per Volksentscheid entschieden werden ob eine Partei diese zulassung bekommt oder durch ein Gerichtsverfahren.
(iv) Jene Abgeordnete können durch ein Misstrauensvotum aus dem Parlament ihren Sitz entzogen bekommen.
(v) Jener Abgeordneter muss zu Beginn seines Sitzes folgenden Schwur aufzusagen: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des lasetischem Volke widmen, seinem Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wie mir Gott helfen mag“
(vi) Es gibt einen Sprecher des Nationalrates, der gewählt wird.
(vii) Der Vorsitzender des Nationalrates wird vorzugsweise ein Abgeordneter der Partei mit dem höchsten Stimmergebnis.
(viii) In Sitzungen des Nationalrates sind Respekt, Rechtschreibung und formale Artikulierung gewünscht.
(c) Das Kabinett - Eine Sammlung von Ministerien, die für verschiedene Schlüsselbereiche der Regierung verantwortlich sind.
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Jenes Kabinett wird vom gewählten Präsidenten genehmigt
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Jeder Bürger ohne negative Vermerkungen ist berechtigt, sich für einen Posten als Minister zu bewerben.
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Die jeweiligen Ministerkandidaten werden vom Nationalrat vorgeschlagen.
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In Arbeit
Artikel III: Exekutive Gewalt
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Die exekutive Gewalt liegt beim Präsidenten, der von der Bevölkerung gewählt wird.
Der Präsident ist für folgendes verantwortlich.
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Die Ausführung der Gesetze.
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Ernennung und Entlassung Minister des Kabinetts.
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Die oberste Kontrolle der Nationalarmee und der Sicherheitskräfte
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In Arbeit
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In Arbeit
Artikel IV: Judikative Gewalt
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Die Judikative Gewalt liegt bei von dem Präsidenten ernannten Richtern
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Die vom Präsidenten gewählten Richter müssen vom Volk bestätigt werden. Für die Bestätigung eines jeden Richters werden 50% der Stimmen des Volkes benötigt.
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In Arbeit
Artikel V: Kabinett
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Das Kabinett besteht aus den folgenden Ministerien
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Ministerium des Äußeren - für die Gestaltung und Durchführung der Außenpolitik verantwortlich.
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Ministerium des Äußeren - für die Gestaltung und Durchführung der Außenpolitik verantwortlich.
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Ministerium der Verteidigung, Krieg und Propaganda - für die Sicherheit des Landes und die Koordination der Lasetischen Nationalarmee verantwortlich.
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Ministerium der Immigration - für die Einwanderungspolitik und Staatsbürgerschaftsfragen verantwortlich.
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Ministerium der Justiz, Recht und Kriminalität - für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Verfolgung von Straftaten verantwortlich.
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Ministerium der Finanzen - für die Haushaltsführung und Wirtschaftspolitik verantwortlich.
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Ministerium für Verkehr - für die Planung und Regulierung des Transportwesens verantwortlich.
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Ministerium für Handel - für die Förderung und Überwachung von Handelsaktivitäten sowie den Schutz von Verbraucherinteressen zuständig.
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Ministerium für Klima und Natur - für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie Förderung nachhaltiger Umweltpraktiken verantwortlich
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Ministerium für Kultur - für die Förderung kultureller Aktivitäten, den Schutz des kulturellen Erbes im Land verantwortlich
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Die Regierung ist befugt jene Ministerien von §4 Abs. (a)-(k) mit sofortiger Wirkung aufzulösen, solange sie dafür eine gute Begründung bereitstellen kann.
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Jedes Ministerium, welches neu zum Kabinett eingebunden wird, muss vom Präsidenten genehmigt werden.
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Der Nationalrat von Lasetien schlägt alle fünf Monate einen Minister für ein Ministerium nach Wahlen vor.
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Der Vorschlag für den Minister muss von einem Staatsoberhaupt (in der Regel vom Präsidenten oder Vizepräsidenten) genehmigt werden.
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Eine Person darf sich unbegrenzt oft zur Wahl aufstellen lassen.
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Ein regierender Minister muss der Pflicht nachkommen, die das Ministerium zu erfüllen hat
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Dazu zählen die Pflichten aus §4 Abs. 1 GV aufgezählt.
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Der Präsident kann weitere Pflichten für diese Ziele erheben.
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Der Präsident kann mit einer nachvollziehbaren Begründung Minister aus dem Ministerposten entfernen.
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Wenn ein Minister ein Projekt starten oder etwas ändern möchte, ist ein Gespräch zwischen dem Ministerium und dem Präsidenten oder Nationalrat notwendig.
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Im Notfall kann ein Minister ein Notstandsdekret erlassen, um die Nation, die Wirtschaft und ihre Menschen zu retten
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Jegliche Drohaktionen gegen Deutschland oder das Lasetische Vaterland sind streng verboten.
Artikel VI: Lasetische Nationalarmee
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Die Lasetische Nationalarmee ist die bewaffnete Macht des Staates Lasetien und untersteht der direkten Befehlsgewalt des Präsidenten. Die Aufgaben der Armee umfassen die Verteidigung der nationalen Sicherheit, die Wahrung der Souveränität und die Bewältigung interner Krisen.
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Die Lasetische Nationalarmee ist verantwortlich für die Verteidigung des Landes und die nationale Sicherheit. Der Präsident hat das Recht, die Armee einzusetzen, um die Souveränität und Integrität des Staates zu schützen, wenn die Notwendigkeit besteht.
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Die Lasetische Nationalarmee ist in 6 verschiedene Bereiche aufgeteilt.
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Die Bodentruppen sind für die Sicherung des Landes über den Boden zuständig.
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Die Luftwaffe ist für die Sicherung des Luftraumes zuständig.
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Die Marine ist für die Sicherung und Unternehmungen des Johannisbaches zuständig.
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Der Grenzschutz sorgt für die Sicherung der Grenzen des Staates.
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Der Sicherheitsdienst ist verantwortlich für die Gewährleistung von Sicherheit,Schutz und Ordnung
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Die Unterstützungstruppen sind für die Bereitstellung logistischer und administrativer Unterstützung für militärische Operationen verantwortlich.
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Diese sind in die Cyber Brigade und die Militärische Medizin-Battalion unterteilt.
Artikel VII: Präsidentschaftswahlen
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Der Präsident wird alle vier Monate direkt vom Volk gewählt.
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Der Präsident kann unbegrenzt oft für das Amt kandidieren. Dies gilt auch bei aufeinander folgenden Wahlen.
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Die Wahlen finden, solange sie online stattfinden, nicht anonym statt.
Artikel VIII: Grundrechte
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Die Grundrechte der Bürger von Lasetien werden garantiert, jedoch können diese Rechte im Interesse der nationalen Sicherheit und des öffentlichen Wohlergehens der Bevölkerung eingeschränkt werden, wenn dies durch den Präsidenten oder das Kabinett für erforderlich erachtet wird.
Artikel IX: Verfassungsänderungen
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Verfassungsänderungen nach dem offiziellen Endbeschluss bedürfen einer Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Nationalrats sowie der Billigung des Staatsoberhauptes.
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Der Endbeschluss ist erst dann erreicht, wenn die Verfassung endgültig vom Präsidenten und Nationalrat als komplett angesehen wird.
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Vor dem Endbeschluß reicht das Dekret des Präsidenten mit einer gegebenen Begründung für Verfassungsänderungen.
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Nach dem Endbeschluß gilt §8 Abs. 1 nicht, wenn eine Situation oder Lage welche die nationale Sicherheit oder Arbeit stören könnte. Der Präsident ist dann in der Lage, wenn nach §18 der Notstand ausgerufen wird.
Artikel X: Rechte der Bürger
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(1) Jeder Bürger von Lasetien hat das unveräußerliche Recht auf Leben und persönliche Sicherheit.
(a)Die Regierung ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Rechte zu schützen.
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(2) Die Bürger haben das Recht, ihre Meinungen frei zu äußern und Informationen durch verschiedene Datenquellen zu erhalten. Die Regierung respektiert die Pressefreiheit und schützt die Unabhängigkeit der Medien.
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(3)Die Bürger haben das Recht, ihre Religion frei zu wählen und auszuüben. Die Regierung erkennt die Vielfalt der religiösen Überzeugungen an und garantiert die Religionsfreiheit für alle Bürger.
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Wenn aber von einer Religion ein extremistisches Potential hervorgeht, Sekten oder eine nationale Bedrohung zustande kommen kann, ist der Staat befugt Gegenmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen
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(4) Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Ethnizität, Religion und sozialer Stellung.
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(5) Das Recht auf Eigentum ist gewährleistet, und die Regierung respektiert das Privateigentum der Bürger. Enteignungen sind nur unter besonderen Umständen und gegen eine gerechte Entschädigung zulässig.
Artikel XI: Pflichten der Bürger
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, die Verfassung und die Gesetze des Staates Lasetien zu achten und zu befolgen.
(2) Jeder Bürger, der die physischen und geistigen Fähigkeiten besitzt, ist verpflichtet, den Staat in Zeiten der Not oder Krieges zu verteidigen und Dienst in der Lasetischen Nationalarmee zu leisten.
(3)Jeder Bürger ist verpflichtet das Gemeinwesen zu unterstützen.
(4) Jeder Bürger hat die Pflicht, die öffentliche Ordnung zu wahren und sich an die Gesetze und Vorschriften zu halten, um das harmonische Zusammenleben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
(5) Die Bürger sind dazu aufgerufen, sich gegenseitig zu unterstützen und solidarisch zu handeln, um das Wohlergehen und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern.
Artikel XII: Wirtschaft und Arbeit
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Die Währung des Freistaates Lasetien ist die Lasetische Mark
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Essentielle Waren und Dienstleistungen unterliegen einer einheitlichen Mehrwertsteuer von +1%. Nicht essentielle Waren unterliegen einer einheitlichen Mehrwertsteuer von +5%.
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Alle Lasetier, die in Spezialsteuern Distrikten leben sind verpflichtet dem Staat Steuern zu zahlen
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Bei einem Einkommen bis 2.000 Lasetischen Mark sollen 15% Steuern zahlen
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Ab einem einkommen ab 2.000 Mark betragen die Steuern +10%
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Bei den Spitzenverdienern betragen die Steuer bei +7%
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Die Arbeitszeit beträgt maximal 30 Stunden die Woche
Artikel XIII: Wahlrecht
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Dieser Artikel regelt das Wahlrecht für bundesweite Wahlen.
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Alle Menschen, welche die lasetische Staatsbürgerschaft besitzen, sind Wahlberechtigt
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Jener Bürger der wählt ist verpflichtet seine vom Ministerium für Immigration und Kolonisation zugewiesene Bürgerkennnummer anzugeben.
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Jene bundesweite Wahl findet am 11. Januar, 11. Mai und am 11. September in einem Jahr statt
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Solange die Wahlen online ablaufen, kann einen anonyme Wahl nicht garantiert werden aufgrund möglichen Wahlbetruges.
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Bei Wahlbetrug, Absagen oder zu niedrige Wahlbeteiligung sollen Neuwahlen innerhalb der nächsten 30 Tage veranlasst werden.
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Ein vom Volk ernanntes Medienunternehmen ist dafür verantwortlich, Umfragen für politische Unterstützung zu veröffentlichen.
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Jede Partei, die antritt, muss mindestens 1 Kandidaten ernennen, der im Nationalrat die Partei vertritt.
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Jede Partei, die nach §13 Abs. c) über 20% in den letzten Umfragen hatte, ist dazu verpflichtet, einen Präsidentschaftskandidat zu ernennen.
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Bei Generellen Wahlen werden in Distrikten mit heterogenen politischen Ausrichtungen, Kontroverse politische Führung oder auch hoher Bevölkerung eine Zweitstimme für die jeweiligen Bewohner zum Gouveneur zu verfügung gestellt.
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Der neu gewählte Nationalrat soll die Sitze gerecht an den Stimmanteilen der Parteien verteilen.
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Die Größe des Nationalrates kann von Wahl zu Wahl variieren.
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Die Neubesetzung des Nationalrates wird vom Amt des Verfassungsschutzes bestimmt, nicht vom Präsidenten, um politische Oppression zu verhindern.
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Ein Volksentscheid dessen Inhalt die Verfassung nicht direkt betrifft, tritt in
Kraft, sobald
(a) die Wahl beendet ist,
(b) eine Mehrheit von mehr als einer Hälfte der Wählenden für dieses positiv abgestimmt hat,
(c) eine Mehrheit von mehr als einer Hälfte von Bezirken für dieses positiv abgestimmt hat.
(d) der Präsident kein Veto einlegt, beziehungsweise dieses Veto aufgehoben wird.
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(entfällt)
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Bürgerinitiativen und Referenden
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Die Bürger haben das Recht, Initiativen zu starten und Referenden zu fordern, um bestimmte Angelegenheiten direkt zu entscheiden. Eine solche Initiative oder ein Referendum kann durch die Zustimmung einer bestimmten Anzahl von Bürgern oder durch den Nationalrat in Gang gesetzt werden. Die Ergebnisse von Referenden sind rechtsverbindlich und müssen von der Regierung respektiert werden.
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Misstrauensvotum
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Allgemeine Bestimmungen
(i) Das Misstrauensvotum ist ein Instrument, das von den Mitgliedern des Nationalrats angewendet wird, um das Vertrauen in den amtierenden Präsidenten oder um ein Mitglied des Kabinetts oder Nationalrates zu überprüfen.
(ii) Das Misstrauensvotum kann nur auf der Grundlage berechtigter Gründe und schwerwiegender Verfehlungen angewendet werden, die das reibungslose Funktionieren der Regierung und das Wohlergehen des Staates Lasetien und dessen Volkes gefährden oder verhindern.
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Einreichung eines Misstrauensantrags
(i) Ein Misstrauensantrag kann von jedem Mitglied des Nationalrats gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich als Google Docs oder Word Dokument formuliert sein und klare Gründe für das Misstrauen gegenüber dem betreffenden Amtsträger darlegen.
(ii)Der Misstrauensantrag muss von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Nationalrats unterstützt werden, um gestellt werden zu können.
(iii) Der Präsident oder das betroffene Mitglied des Kabinetts hat das Recht, zu den vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu nehmen, bevor über das Misstrauensvotum abgestimmt wird.
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Abstimmung und Folgen
(i) Das Misstrauensvotum wird durch eine Abstimmung im Nationalrat entschieden.
(ii)Für das Misstrauensvotum ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesamten Mitglieder des Nationalrats erforderlich.
(iii) Wird das Misstrauensvotum mit der erforderlichen Mehrheit angenommen, wird der betroffene Amtsträger unverzüglich seines Amtes enthoben.
(iv)Im Falle eines erfolgreichen Misstrauensvotums gegen den Präsidenten wird eine Neuwahl des Präsidenten innerhalb von 14 Tagen durchgeführt, um einen neuen Präsidenten zu bestimmen. Während dieser Zeit übernimmt der Vizepräsident die Staatsführung.
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Amtsenthebung und Konsequenzen
(i) Nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum hat der abgesetzte Amtsträger das Recht, die Entscheidung vor dem unabhängigen Gerichtshof anzufechten.
(ii)Während des Verfahrens vor dem unabhängigen Gerichtshof bleibt der Amtsträger suspendiert und kann seine Amtsgeschäfte nicht ausüben.
(iii)Die Amtszeit eines Amtsträgers, der durch ein Misstrauensvotum abgesetzt wurde, endet mit sofortiger Wirkung, und er ist nicht zur erneuten Kandidatur für das gleiche Amt berechtigt.
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Wiederholte Misstrauensanträge
(i) Ein Misstrauensantrag gegen denselben Amtsträger kann nicht häufiger als einmal innerhalb einer Amtsperiode gestellt werden, es sei denn, es liegen neue, schwerwiegende Gründe vor.
(ii)Wenn ein Amtsträger durch ein Misstrauensvotum abgesetzt wurde und zu einem späteren Zeitpunkt erneut dasselbe Amt bekleiden möchte, ist eine erneute
Artikel XIV: Verantwortlichkeit der Regierung
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Die Regierung des Staates Lasetien ist dem Volk gegenüber verantwortlich und muss rechenschaftspflichtig handeln. Der Präsident und die Ministerien des Kabinetts sind dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen und Handlungen vor dem Nationalrat zu rechtfertigen.
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Der Präsident und die Mitglieder des Kabinetts haben die Verantwortung, Staatsgeheimnisse zu schützen, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Die Offenlegung von Staatsgeheimnissen ohne Genehmigung wird rechtliche Konsequenzen haben.
Artikel XV: Entfällt
Artikel XVI: Bundesgericht
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Das Gericht von Lasetien besteht aus drei Richtern, die vom Staatsgründer oder Präsidenten auf 3 Jahre berufen werden.
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Falls ein Richter der ihm durch sein Amt auferlegten Pflichten nicht nachkommt, kann er entweder durch das Urteil eines anderen Richters oder durch ein Misstrauensvotum im Nationalrat seines Amtes entmachtet werd
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(2) Die Bestätigung erfolgt durch das Volk. Die Richtenden werden einzeln bestätigt und ihre Ernennung ist gültig wenn:
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die Wahl beendet ist,
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eine Mehrheit von mehr als einer Hälfte der Wählenden für diese positiv abgestimmt hat,
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und eine Mehrheit von mehr als einer Hälfte von Bundesländern für diese positiv abgestimmt hat.
(3) Das Gericht legt das lasetische Gesetz aus und fällt nach ihm Urteile.
(4) Urteile des Gerichts sind nur mit Einstimmigkeit gültig.
Artikel XVII: Rechtsschutz
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Die Justiz im Staat Lasetien ist unabhängig und gewährleistet eine faire und gerechte Anwendung der Gesetze. Die Richter verpflichten sich, frei von jeglicher Einflussnahme zu sein und objektiv und auf Grundlage der Verfassung, der Gesetze und der erbrachten Beweise zu entscheiden.
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In bestimmten Fällen darf die Regierung Einfluss auf die Justiz nehmen, wenn sie inkompetente Arbeit bei der Justiz sieht.
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Dies passiert nur mit einer geprüften Begründung.
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Lasetien bedarf es eines Verfassungsschutzes, der befugt ist, politische Aktivitäten zu überprüfen, um zu prüfen ob sie im Einklang mit der Verfassung handeln.
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Eine Berufung muss schriftlich eingereicht werden.
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Jeder Verurteilter hat recht auf eine Berufung.
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Der Präsident und Altkanzler kann die Rechte zum Schutz der Lasetischen Bevölkerung und des Staates aufheben.
Artikel XVIII: Sprache und Kultur
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Die Amtssprache des Staates Lasetien ist Deutsch. Die Regierung fördert die Bewahrung und Förderung der Lasetischen Kultur, Sprache und Traditionen.
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Dem Staat ist es verboten, Aktionen oder Gesetze gegen die Deutsche und slowakische Kultur, Sprache und Traditionen zu begehen.
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Sollte eine Klage eingereicht werden und das Gericht die Klage für zuverlässig halten, könnte es dazu führen, dass die Regierung zurücktritt.
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Paragraph 15 Absatz 2 kann auch auf jene zutreffen, die hohe Positionen haben wie: Parteimitglied, Parteianführer, Verfassungsschutz, Ministerien, Präsident oder auch Vizepräsident.
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Jeder gewählter Präsident muss über gut bis muttersprachliche deutsch Kentnisse verfügen. Diese Regelungen gelten nicht für andere Positionen.
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Lasetien hat 15 Gesetzliche Feiertage mit jeweiligen zeremoniellen Hymnen
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1 Januar : Neujahr : Tag des neuen Jahres
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2 Januar: Tag der Slowaken :Ein Tag der an die Slowaken in und außerhalb Lasetiens gewidmet ist. Zeremoniale Hymne ist Hej Slovaci
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27. Februar: Tag der Freiheit: Tag zur Erinnerung zum Start der deutschen Revolution 1848. Die Zeremoniale Hymne ist Die Gedanken sind Frei
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11. März: Unabhängigkeitstag : Wichtigster Feiertag in Lasetien, Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung. Zeremoniale Hymne ist die laut §17 Abs. 4, O Lasetien, das Land der Stärke
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1. Juni : Kindertag : Ein Tag, der den Kindern im Land gewidmet ist.
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8. Juni : Gründertag: Geburtstag des Gründers vom Staat Lasetien.
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10 Juni - 1. August: Sommerpause. Pausierung aller politischen Aktivitäten. Zeremoniale Hymne ist In Honolulu
(i) Kann nach Belangen geändert oder ausgelassen werden.
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3. Oktober : Tag der Deutschen : Feier über die Wiedervereinigung Ost- und Westdeutschlands. Zeremoniale Hymne ist das Das Lied der Deutschen
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31 Oktober : Halloween
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11. November: Kriegsgefallenentag: Ein Tag, um den Tod Millionen deutscher Soldaten im Ersten Weltkrieg zu betrauern und zu würdigen. Zeremoniale Hymne ist: Nachts steht Hunger starr in unserm Traum
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6. Dezember: Nikolaustag : Ein Tag, der dem heiligen Nikolaus gewidmet ist, der über die Jahrhunderte hinweg zum Symbol der Nächstenliebe und des Schenkens wurde. Die zeremonielle Hymne ist noch nicht bestimmt worden.
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24.Dezember: Heiligabend: Der Heiligabend wird als Tag der Besinnlichkeit und des familiären Zusammenhalts betrachtet. An diesem Abend versammeln sich die Bürger in ihren Häusern, um die festliche Zeit im Kreise ihrer Familien zu verbringen. Zeremonielle Hymne ist: O, Tannenbaum
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25. Dezember: Weihnachten: Dieser Tag wird in besinnlicher Atmosphäre begangen, in der die Bürger sich in den Kirchen versammeln, um die Geburt Christi zu feiern. Weihnachten dient als Anlass zur Reflektion über Werte wie Nächstenliebe, Frieden und Solidarität, die die Grundpfeiler unserer Gesellschaft bilden. Zeremonielle Hymne ist: O, Tannenbaum
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31.Dezember: Silvester: Der Silvestertag markiert den Abschluss des Jahres und wird mit festlichen Feiern begangen. Der Tag symbolisiert den Übergang, begleitet von Feuerwerken und festlichen Aktivitäten, während die Menschen in Eintracht auf das kommende Jahr anstoßen. Zeremonielle Hymne ist: Ode and die Freude
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Der Staat Lasetien erkennt die Bedeutung der kulturellen Identität an und verpflichtet sich zum Schutz und zur Förderung der Lasetischen Kultur, Sprache und Traditionen. Die Regierung kann Maßnahmen ergreifen, um den kulturellen Reichtum zu bewahren und zu stärken.
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Die deutsche Sprache ist Amts- und Nationalsprache und muss von jenen Abgeordneten im Nationalrat und dem Präsidenten beherrscht werden.
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Die Staatsreligion, das Christentum, ist zu respektieren, aber nicht pflichtig zu befolgen von Lasetischen Staatsbürgern.
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Respektlose, hasserfüllte Aussagen und Taten werden vom Staat geahndet.
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(entfällt)
Artikel XIX: Notstandsgesetze und Ausnahmesituationen
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Im Falle einer außergewöhnlichen Bedrohung für die Sicherheit und Integrität des Staates oder während einer schweren Krise, kann der Präsident unter Zustimmung des Nationalrats vorübergehende Notstandsgesetze erlassen. Diese Gesetze können bestimmte Grundrechte einschränken, um die Herausforderungen angemessen zu bewältigen. Die Notstandsgesetze dürfen nur für eine begrenzte Zeit gelten und bedürfen regelmäßiger Überprüfungen durch den Nationalrat.
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In Zeiten der Kriegserklärung oder im Falle einer äußeren Bedrohung kann der Präsident eine allgemeine Mobilmachung anordnen, um die Bürger zur Verteidigung des Staates aufzurufen. Alle körperlich und geistig fähigen Bürger sind in solchen Situationen verpflichtet, den militärischen Anweisungen Folge zu leisten und ihren Beitrag zur Verteidigung zu leisten.
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Der Präsident ist befugt, militärische Aktionen im Namen des Staates Lasetien zu befehligen. Jedoch bedürfen umfangreiche militärische Operationen und Kriege, die eine bestimmte Dauer oder Auswirkungen haben, der vorherigen Zustimmung durch den Nationalrat.
Artikel XX: Verfassungsschutz
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Im Bestreben, die Sicherheit, Integrität und Stabilität des Freistaates Lasetien zu gewährleisten, wird das Amt des Verfassungsschutzes etabliert. Dieses Amt hat die Verantwortung, die Verfassungsordnung zu schützen, Bedrohungen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundwerte und Prinzipien der Lasetischen Nation zu wahren.
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Einrichtung des Verfassungsschutzes
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Das Amt des Verfassungsschutzes wird als unabhängige Institution etabliert, die direkt dem höchsten Organ der Lasetischen Regierung unterstellt ist. Es ist dafür verantwortlich, potenzielle Gefahren für die Verfassungsordnung zu identifizieren und angemessen zu reagieren.
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Aufgaben des Verfassungsschutzes
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Überwachung und Analyse: Das Amt des Verfassungsschutzes hat die Aufgabe, Informationen zu sammeln, zu überwachen und zu analysieren, die auf Bedrohungen für die Verfassung und die Stabilität der Mikronation hinweisen könnten.
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Früherkennung: Der Verfassungsschutz soll potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um präventiv gegen subversive Aktivitäten vorzugehen.
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Zusammenarbeit: Das Amt des Verfassungsschutzes ist befugt, mit anderen Sicherheitsbehörden und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um den Schutz der Verfassung zu stärken.
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Prüfung: Das Amt ist verpflichtet sich von jeder politische Partei und Organisation ein Bild zu machen. Faschistische und Nationalsozialistische Parteien werden gebannt. Jede neu gegründete Partei kann bei Verdacht beobachtet werden. In jedem Fall müssen Rechts und Linksextreme, Kommunistische, Ultranationalistische Organisationen oder Parteien beobachtet werden.
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Unabhängigkeit und Transparenz
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Unabhängigkeit: Der Verfassungsschutz agiert unabhängig und frei von politischer Einflussnahme. Seine Entscheidungen und Aktivitäten müssen ausschließlich im Interesse der Verfassung und der Lasetischen Nation erfolgen.
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Transparenz: Soweit es die Sicherheit und Integrität der Nation nicht gefährdet, soll der Verfassungsschutz transparent Ergebnisse vorstellen und die Bevölkerung über seine Tätigkeiten informieren.
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Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
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Der Verfassungsschutz handelt im Einklang mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und respektiert die Menschenrechte. Jegliche Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen verhältnismäßig und unter Einhaltung der Gesetze erfolgen.
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Berichterstattung und Verantwortlichkeit
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Der Verfassungsschutz ist verpflichtet, regelmäßig Berichte über seine Tätigkeiten vor dem Präsidenten der Lasetischen Regierung abzugeben. Er kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er seine Aufgaben nicht gemäß der Verfassung und den geltenden Gesetzen wahrnimmt.
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Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestimmungen dieses Artikels bedürfen einer Verfassungsänderung und sind nur durch die Zustimmung der Lasetischen Bevölkerung möglich.
Artikel XXI: Entfällt
Artikel XXII: Medienkontrolle
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Die Regierung hat das Recht, die Medien im Interesse der nationalen Sicherheit zu überwachen und zu kontrollieren, um Falschinformationen oder Bedrohungen zu verhindern und zu beseitigen.
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Die Meinungsfreiheit wird respektiert, die Verbreitung von falschen Informationen oder Hetze gegen die Staatsintegrität kann strafrechtlich verfolgt werden.
Artikel XXIII: Territoriale Integrität
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Die territoriale Integrität des Staates Lasetien ist unantastbar. Kein Teil des Staatsgebiets darf abgetreten oder aufgegeben werden, es sei denn, dies erfolgt durch eine eindeutige Zustimmung der Mehrheit der Bürger in einem Referendum.
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Der Artikel 23, Paragraph 1 ist mit sofortiger Wirkung ungültig wenn der Artikel 25 eintrifft und von deutschen Mächten oder dem Lasetischem Präsidenten angekündigt wird.
Artikel XXIV: Verfassung als höchstes Gesetz
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Diese Verfassung ist das höchste Gesetz im Staate Lasetien. Alle Gesetze, Verordnungen und Handlungen der Regierung müssen im Einklang mit dieser Verfassung stehen. Jeder Versuch, diese Verfassung zu ändern oder außer Kraft zu setzen, ist rechtlich nichtig. Die Regierung, das Kabinett und die Bürger sind dazu verpflichtet, die Wahrung und Umsetzung dieser Verfassung zu gewährleisten.
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Das SGB, BGB, ÄGB,
Artikel XXV: Bezug zu der Bundesrepublik Deutschland
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Die Regierung ist verpflichtet sich gegen sogenannte “Reichsbürger” und Gruppierungen im In-und Ausland die, die territoriale Integrität der Bundesrepublik Deutschland verletzen und nicht anerkennen, sich gegen sie zu wenden und wenn Terrorverdacht besteht sie den deutschen Behörden auszuliefern.
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Bei schwerwiegenden Verbrechen innerhalb Lasetiens, sind die jeweiligen Behörden Lasetiens verpflichtet, die Fälle an die nächste Deutsche Polizeibehörde zu melden
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Wenn der V-Fall Deutschlands eintrifft wird Lasetien mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden und eine friedliche inkorporation eintrifft
Artikel XXVI: Distrikte und Territorien
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Distrikte sind bewohnte Gebiete und unterliegen dem Landesverband, der nach den jeweiligen Ländern oder Ethnischen Gruppen aufgeteilt ist.
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Territorien sind unbewohnte Gebiete und unterliegen direkt dem Lasetischen Staat.
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Die Wahl des Gouverneurs erfolgt in Distrikten durch die General Wahlen, je nach Gebiet kann die führende Partei einen Gouverneur ernennen.
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Wenn ein Gouverneur Verfassungsfeindlich handelt oder in einer anderen weise das Wohl des Landes oder der Bürger bedroht kann er seines Amtes entfernt werden
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Bei Distrikten ist es die Norm, dass Bewohner des Distrikts den Posten antreten.
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In Territorien kann die gewählte Regierung einen Gouverneur ernennen.
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Die Verfassung und die Gesetze Lasetien stehen in jedem Fall über den der Distrikte
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Die jeweiligen Gouverneure sind Teil des Rates der Gouverneure, welcher sich nach Bedarf austauschen kann.
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Jene offiziell inkorporierten Distrikte oder Territorien müssen
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Nach Makronationalen Recht offiziell dem Gouveneur gehören um anerkannt zu werden
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Ein Terrea Nullis, ein Niemandsland sein, welches von keiner Entität beansprucht wird um anerkannt zu werden
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Bei Territorien die offiziell zur Makronation angehören, 24 Stunden am Tag für jeweilige Lasetische Landsmänner betreten werden können und kein belebtes Gebiet sind.
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Die Sonderverwaltungszonen sind offiziell unter Lasetischer Administration, aber nicht unter dessen Kontrolle.
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Die Bürger, welche in den SVZ leben, können beschränkt an Wahlen teilnehmen und sind nicht befugt Steuern zu zahlen.
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Bevor ein Territorium annektiert wird, muss die zuständige Behörde ein Territorialkolonisationsauswahlverfahrengutachten, um den Nutzen zu prüfen, abschließen.
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Der Status eines Territoriums gilt als hoch angesehen und muss durch intensive Prüfungen erst bestätigt werden, ob es zu einem Naturschutzgebiet erklärt werden kann.
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Jedes Territorium hat besondere individuelle
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Lasetien garantiert gewisse Autonomie den jeweiligen Distrikten
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Wenn Artikel 19 in Kraft tritt, ist dieser Abschnitt ungültig
Artikel XXVII: Prinzipien
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Die Verfassung hat immer Vorrang vor allen anderen Gesetzen und Statuten.
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Neues Gesetz hat immer Vorrang vor dem alten Gesetz.
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Eine Lücke im Gesetz impliziert keine Interpretationsfreiheit; zu Lücken im Gesetz gilt das Wort des amtierenden Präsidenten.
Gegeben zu Lasetien, unterzeichnet von:
PRÄSIDENT, Max von Lasetien 20.01.2024 1.3